Förderstand: 01.10.2026 · KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
Wärmepumpen-Förderung 2026
Wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt, hängt nicht nur von der Wärmepumpe ab. Entscheidend sind unter anderem Eigentum und Nutzung, die bestehende Heizung, das zu versteuernde Haushaltseinkommen und die anerkannten förderfähigen Kosten.
Wir zeigen Ihnen, wie die Förderung aufgebaut ist, welche Reihenfolge Sie einhalten müssen und warum der beworbene Höchstsatz nicht für jedes Projekt gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.
- Je nach Voraussetzungen kommen Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus hinzu.
- Der Zuschuss ist grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Nur in den dokumentierten Einkommens- und Familienkonstellationen sind bis zu 80 Prozent möglich.
- Für die erste Wohneinheit werden bei einem Antrag bis 31.01.2027 höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
- Ein Start nach Antragstellung, aber vor der Förderzusage, ist möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.
Wichtig: Förderfähigkeit und Zuschusshöhe hängen vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen und die individuelle Zusage.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
Drei Bausteine, die addiert werden. Die Summe ist nach oben begrenzt.
30 Prozent Grundförderung
Eine förderfähige neue Wärmepumpe erhält grundsätzlich 30 Prozent Grundförderung. Dafür müssen Gebäude, Technik und Umsetzung die Förderbedingungen erfüllen. Das Gebäude muss ein bestehendes Wohngebäude in Deutschland sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
Der Bonus kann bei selbstgenutzten Wohneinheiten hinzukommen, wenn eine passende funktionsfähige Altanlage ersetzt, fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen ist das Alter nicht entscheidend. Gas-Zentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Bis zu 40 Prozent Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer richtet sich der Einkommensbonus nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Bei einem Antrag 2026 zählen in der Regel 2023 und 2024.
Das zu versteuernde Einkommen ist weder Brutto- noch Nettoeinkommen. Nachgewiesen wird es über die Einkommensteuerbescheide der maßgeblichen Jahre.
Familienzuschlag
Für ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren, das in der geförderten Wohneinheit gemeldet ist, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Der Zuschlag steigt nicht mit der Zahl weiterer Kinder.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind | mit Kind unter 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 % | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 % | 40 % |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 % | 30 % |
| 50.001 bis 60.000 Euro | 0 % | 10 % |
| ab 60.001 Euro | 0 % | 0 % |
Rechenbeispiel
32.000 Euro Projektkosten
Angenommen werden:
- selbstgenutzte erste Wohneinheit
- Antrag bis 31.01.2027
- Berechtigung zum Klimageschwindigkeitsbonus
- zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 40.001 bis 50.000 Euro
- kein Familienzuschlag
Obwohl das Projekt 32.000 Euro kostet, werden wegen des Förderhöchstbetrags nur 28.000 Euro als Berechnungsbasis angesetzt. Die Differenz erhöht den Zuschuss nicht. Die 56 Prozent gelten nur für genau diese Annahmen.
- Tatsächliche Projektkosten
- 32.000 €
- Davon anrechenbar (Höchstbetrag 1. Wohneinheit)
- 28.000 €
- Grundförderung
- 30 %
- Einkommensbonus (40.001–50.000 €)
- + 10 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- + 16 %
- Förderquote im Beispiel
- 56 %
Möglicher Zuschuss im Beispiel. Keine Zusage, keine Berechnung für Ihr Projekt.
Die richtige Reihenfolge
Wer die Reihenfolge nicht einhält, verliert die Förderung. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung und ein Umsetzungsdatum enthalten.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Ein Start nach Antragstellung, aber vor der Förderzusage, ist möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.
- 01Projekt prüfen und förderfähige Maßnahme festlegen
- 02Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung und Umsetzungsdatum abschließen
- 03Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
- 04Förderantrag bei der KfW einreichen
- 05Nach der Antragstellung umsetzen; ein Beginn vor der Zusage ist möglich, aber auf eigenes Risiko
- 06Nachweise vollständig einreichen
Gebäude und Heizung vorab erfassen
Etwa zehn Minuten. Technische Fragen können Sie mit „Weiß ich nicht“ überspringen.
Neue Wärmepumpe und alte Heizung getrennt prüfen
Für die Grundförderung wird zuerst geprüft, ob die neue Maßnahme förderfähig ist. Unabhängig davon wird geprüft, ob die vorhandene Heizung die Bedingungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt.
Eine bestehende Wärmepumpe oder andere Heizung auf Basis erneuerbarer Energien schließt die Grundförderung derzeit nicht automatisch aus. Für den Klimageschwindigkeitsbonus besteht in dieser Konstellation jedoch kein Anspruch.
| Bisherige Heizung | Grundförderung für die neue Wärmepumpe | 16 % Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| Öl, Kohle, Gas-Etagenheizung, Nachtspeicher | bei erfüllten Voraussetzungen möglich | ja, unabhängig vom Alter, Anlage funktionstüchtig |
| Gas-Zentralheizung | bei erfüllten Voraussetzungen möglich | ja, wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt |
| Biomasseheizung | bei erfüllten Voraussetzungen möglich | ja, wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt |
| Bestehende Wärmepumpe oder andere EE-Heizung | derzeit möglich, Verbesserung muss bestätigt werden | nein |
| Neuer Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz | förderfähige Maßnahme, Einzelfall prüfen | abhängig von der ausgetauschten Altanlage |
Vorläufiges Szenario
Was sich ab 2027 ändern kann
Termin, Nachweise und konkrete Ausgestaltung sind noch nicht abschließend festgelegt. Förderrechnungen für Anträge ab 2027 sind deshalb als Szenario zu verstehen und vor Antragstellung erneut zu prüfen.
Wertschöpfungsbonus
Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken. Für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU und assoziierten Märkten ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent vorgesehen, sodass insgesamt weiterhin 30 Prozent erreichbar wären. Ohne diese Berechtigung könnten die Quoten bis zu 15 Prozentpunkte niedriger ausfallen.
Ersatz bestehender EE-Heizungen
Angekündigt ist eine Einschränkung: Bei einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien aus der Zeit vor 2008 sollen nur 25 Prozent der Gesamtausgaben als förderfähig gelten, bei jüngeren Anlagen soll der Ersatz nicht mehr gefördert werden. Noch nicht in Kraft.
Sinkende Höchstbeträge und Bonus
Nach dem aktuellen Merkblatt sinken ab Februar 2027 die anrechenbaren Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte, bis er ab August 2028 entfällt. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung.
Nicht förderfähig oder nicht kombinierbar
- Im Grundbuch eingetragene GbR und ihre Gesellschafter sind nicht antragsberechtigt.
- Personen mit Nießbrauchrecht sind nicht antragsberechtigt.
- Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination mit der Steuerförderung nach § 35a oder § 35c EStG ausgeschlossen.
Wärmepumpen-Check
Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt?
Mit unserem Wärmepumpen-Check erfassen Sie die wichtigsten Angaben zu Gebäude, bestehender Heizung und Nutzung. Unbekannte technische Werte können Sie mit „Weiß ich nicht“ kennzeichnen. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns persönlich bei Ihnen.
Der Check ersetzt keine technische Vor-Ort-Prüfung und keine Förderberatung. Eine Förderzusage erteilt ausschließlich die zuständige Förderstelle.
Offizielle Quellen
- KfW, Produkt 458 Heizungsförderung für Privatpersonen
- KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
- BMWE, FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Geprüft am 01.10.2026. Weiterlesen: Wärmepumpe im Bestand · Fragen zur Wärmepumpe
Hinweis
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Förderfähigkeit und Zuschusshöhe hängen vom Einzelfall, den technischen Voraussetzungen, der korrekten Antragstellung und verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Es besteht kein Rechtsanspruch. Maßgeblich sind ausschließlich die bei Antragstellung gültigen KfW- und BEG-Bedingungen sowie die individuelle Zusage.