Für Vermieter und Eigentümer
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Der Grundgedanke ist einfach: Photovoltaikstrom soll möglichst direkt im Gebäude genutzt werden, statt den Umweg über das Netz zu nehmen. Der Weg dorthin ist es nicht — und genau deshalb gehört er sauber geplant.
Projekt besprechenFür wen das infrage kommt
- Vermieter
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Betreiber geeigneter Gebäude
Ob Ihr Gebäude geeignet ist, hängt weniger an der Dachfläche als an der Zahl der Parteien, dem Verbrauchsprofil und der vorhandenen Messinfrastruktur.
Zwei Modelle, spürbar verschieden
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verfolgen dasselbe Ziel, unterscheiden sich in der Umsetzung aber deutlich. Je nach Modell ändern sich:
- die Rolle des Anlagenbetreibers
- die Stromlieferbeziehungen
- das Messkonzept
- die Abrechnung
- die regulatorischen Pflichten
Warum wir hier keine Zahlen auf die Seite schreiben
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind regulatorisch und wirtschaftlich stark zeitabhängig. Was heute gilt, kann in der nächsten Novelle anders aussehen.
Eine Zahl, die wir hier abdrucken und in zwei Jahren niemand prüft, hilft Ihnen bei der Entscheidung nicht — sie schadet ihr.
Diese Punkte klären wir für Ihr Projekt, nicht pauschal
- Amortisationsdauer
- Förderhöhe
- Mieterstromzuschlag
- Messpflichten
- Vertragsgestaltung
- Steuerfolgen
Wie wir vorgehen
Wir sehen uns zuerst das Gebäude an: Wie viele Parteien, welche Verbräuche, welche Zähler- und Anschlusssituation. Daraus ergibt sich, welches Modell überhaupt sinnvoll ist — und ob es sich für Sie und Ihre Mieter rechnet.
Erst danach sprechen wir über Anlagengröße, Messkonzept und Abrechnung. Die aktuellen Rechts- und Regulierungsquellen prüfen wir dabei projektbezogen.
Lohnt sich das für Ihr Gebäude?
Nennen Sie uns Standort, Anzahl der Parteien und die grobe Verbrauchssituation — dann sagen wir Ihnen, ob sich eine genauere Prüfung lohnt.