Für Mehrparteiengebäude kommen unterschiedliche Lösungen infrage. Welche davon technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Gebäude ab.
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Solarstrom für Allgemeinstrom und Gebäudetechnik
Nicht immer müssen die einzelnen Wohnungen mit Solarstrom versorgt werden. Gibt es einen hohen gemeinschaftlichen Stromverbrauch, kann die Photovoltaikanlage beispielsweise genutzt werden für:
- eine zentrale Wärmepumpe
- Allgemeinstrom
- Aufzug und Gebäudetechnik
- zentrale Klimatisierung
- gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur
Gerade eine zentrale Wärmepumpe kann einen erheblichen Stromverbrauch verursachen. Dann lohnt es sich, zuerst zu untersuchen, wie viel Solarstrom bereits über die gemeinschaftlichen Verbraucher genutzt werden kann.
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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Der im Gebäude erzeugte Solarstrom wird rechnerisch auf teilnehmende Wohnungen verteilt. Der wesentliche Unterschied zum klassischen Mieterstrom:
Die Bewohner behalten für den zusätzlich benötigten Strom ihren eigenen Stromlieferanten.
Erzeugt die Anlage Strom, wird den Teilnehmern nach dem vereinbarten Verteilmodell ein Anteil zugeordnet. Reicht der Solarstrom nicht aus, beziehen sie den fehlenden Strom weiterhin über ihren jeweiligen Liefervertrag.
Dafür sind unter anderem eine geeignete Zählerstruktur, viertelstündliche Messwerte und eine entsprechende Abrechnung erforderlich.
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Mieterstrom
Teilnehmende Bewohner erhalten ein vollständiges Stromangebot. Der Strom stammt möglichst aus der Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude. Reicht die Erzeugung nicht aus – etwa nachts oder im Winter –, stellt der Mieterstromlieferant den erforderlichen Netzstrom bereit. Die Teilnahme ist freiwillig.
Für den Betreiber ist Mieterstrom umfangreicher als die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Reststrombeschaffung, Messung, Stromabrechnung, Verträge und energiewirtschaftliche Prozesse müssen organisiert werden.
Diese Aufgaben können auch spezialisierte Dienstleister übernehmen. Mehr zu Mieterstrom
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Private Zwischenzähler
In kleineren Mehrparteiengebäuden gibt es häufig einen gemeinsamen Hauptzähler und private Zwischenzähler für einzelne Wohnungen.
Technisch wirkt das einfach. Sobald Strom jedoch anhand der gemessenen Kilowattstunden an Bewohner weiterberechnet wird, sind insbesondere die Anforderungen an Messung, Abrechnung und die energiewirtschaftliche Rolle des Betreibers zu berücksichtigen.
Bei einer festen Inklusivlösung, bei der der gemessene Verbrauch den Betrag nicht verändert, kann das anders zu beurteilen sein. Deshalb betrachten wir Zwischenzähler immer im Zusammenhang mit dem gesamten Versorgungskonzept.