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Für Eigentümer, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Photovoltaik im Mehrfamilienhaus

Eine Dachfläche. Mehrere Wohnungen. Viele Möglichkeiten.

Eine Photovoltaikanlage kann nicht einfach gleichzeitig hinter mehreren voneinander unabhängigen Stromzählern angeschlossen werden. Deshalb muss zunächst geklärt werden, wer den Solarstrom nutzen soll und wie Erzeugung, Verbrauch und Abrechnung organisiert werden.

Häufige Fragen ansehen

Der Konfigurator wird aktuell vorbereitet. Bis dahin: Projekt direkt besprechen

Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlage, Wohnungen, Wärmepumpe, Batteriespeicher und Ladepunkten
Ein Gebäude, mehrere Verbraucher: Wohnungen, Allgemeinstrom, Wärmepumpe, Speicher und Ladepunkte.

Ein Dach, mehrere Zähler

Bei einem Einfamilienhaus ist die Nutzung von Solarstrom meist einfach: Die Photovoltaikanlage wird dem Stromanschluss des Hauses zugeordnet und der erzeugte Strom dort verbraucht.

Bei einem Mehrparteienhaus sieht es anders aus. Mehrere Wohnungen haben häufig jeweils einen eigenen Stromzähler und einen eigenen Stromliefervertrag. Dazu kommen möglicherweise Allgemeinstrom, eine zentrale Wärmepumpe, Ladestationen oder weitere gemeinschaftliche Verbraucher.

Mehrere unabhängige Zähler und Verträge unter einem Dach: Wer den Solarstrom bekommt, muss über ein Mess- und Versorgungskonzept geregelt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Für Mehrparteiengebäude kommen unterschiedliche Lösungen infrage. Welche davon technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Gebäude ab.

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Solarstrom für Allgemeinstrom und Gebäudetechnik

Nicht immer müssen die einzelnen Wohnungen mit Solarstrom versorgt werden. Gibt es einen hohen gemeinschaftlichen Stromverbrauch, kann die Photovoltaikanlage beispielsweise genutzt werden für:

  • eine zentrale Wärmepumpe
  • Allgemeinstrom
  • Aufzug und Gebäudetechnik
  • zentrale Klimatisierung
  • gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur

Gerade eine zentrale Wärmepumpe kann einen erheblichen Stromverbrauch verursachen. Dann lohnt es sich, zuerst zu untersuchen, wie viel Solarstrom bereits über die gemeinschaftlichen Verbraucher genutzt werden kann.

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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Der im Gebäude erzeugte Solarstrom wird rechnerisch auf teilnehmende Wohnungen verteilt. Der wesentliche Unterschied zum klassischen Mieterstrom:

Die Bewohner behalten für den zusätzlich benötigten Strom ihren eigenen Stromlieferanten.

Erzeugt die Anlage Strom, wird den Teilnehmern nach dem vereinbarten Verteilmodell ein Anteil zugeordnet. Reicht der Solarstrom nicht aus, beziehen sie den fehlenden Strom weiterhin über ihren jeweiligen Liefervertrag.

Dafür sind unter anderem eine geeignete Zählerstruktur, viertelstündliche Messwerte und eine entsprechende Abrechnung erforderlich.

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Mieterstrom

Teilnehmende Bewohner erhalten ein vollständiges Stromangebot. Der Strom stammt möglichst aus der Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude. Reicht die Erzeugung nicht aus – etwa nachts oder im Winter –, stellt der Mieterstromlieferant den erforderlichen Netzstrom bereit. Die Teilnahme ist freiwillig.

Für den Betreiber ist Mieterstrom umfangreicher als die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Reststrombeschaffung, Messung, Stromabrechnung, Verträge und energiewirtschaftliche Prozesse müssen organisiert werden.

Diese Aufgaben können auch spezialisierte Dienstleister übernehmen. Mehr zu Mieterstrom

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Private Zwischenzähler

In kleineren Mehrparteiengebäuden gibt es häufig einen gemeinsamen Hauptzähler und private Zwischenzähler für einzelne Wohnungen.

Technisch wirkt das einfach. Sobald Strom jedoch anhand der gemessenen Kilowattstunden an Bewohner weiterberechnet wird, sind insbesondere die Anforderungen an Messung, Abrechnung und die energiewirtschaftliche Rolle des Betreibers zu berücksichtigen.

Bei einer festen Inklusivlösung, bei der der gemessene Verbrauch den Betrag nicht verändert, kann das anders zu beurteilen sein. Deshalb betrachten wir Zwischenzähler immer im Zusammenhang mit dem gesamten Versorgungskonzept.

Elektromobilität gehört heute mitgedacht

Bei Mehrfamilienhäusern wird Ladeinfrastruktur zunehmend Teil der Energieplanung. Dabei geht es nicht nur darum, wie viele Wallboxen heute benötigt werden – eine Lösung sollte auch einen späteren Ausbau berücksichtigen.

Eine professionelle Abrechnungslösung sorgt dafür, dass Eigentümer oder Vermieter einzelne Ladevorgänge nicht selbst abrechnen müssen.

Wallbox und Energiemanagement

Je nach Gebäude zu berücksichtigen

  • mehrere Ladepunkte
  • dynamisches Lastmanagement
  • vorhandene Anschlussleistung
  • bevorzugtes Laden mit Solarstrom
  • Batteriespeicher
  • zentrale Wärmepumpe und andere große Verbraucher
  • individuelle Zuordnung von Ladevorgängen
  • externe Abrechnung direkt gegenüber den Nutzern

Warum die Größe des Gebäudes allein nicht entscheidet

Vier Wohnungen bedeuten nicht automatisch, dass Mieterstrom sinnvoll ist. Ebenso schließt ein kleines Mehrfamilienhaus eine gemeinsame Solarstromnutzung nicht automatisch aus. Entscheidend ist das Zusammenspiel mehrerer Faktoren:

Dachfläche

Wie viel Fläche steht überhaupt für Photovoltaik zur Verfügung?

Stromverbrauch

Wie viel Energie verbrauchen Wohnungen und gemeinschaftliche Anlagen?

Verbrauch während der Erzeugung

Wärmepumpe, Allgemeinstrom oder Ladestationen können den direkt nutzbaren Solarstrom deutlich beeinflussen.

Einheiten und Teilnehmer

Wie viele Verbrauchsstellen sollen einbezogen werden?

Bestehende Zählerstruktur

Gibt es Wohnungszähler, einen Allgemeinstromzähler, einen Wärmepumpenzähler oder private Zwischenzähler?

Messung und Abrechnung

Komplexere Modelle verursachen einmalige Einrichtungs- und laufende Mess- und Abrechnungskosten.

Deshalb ist nicht jede technisch mögliche Lösung automatisch wirtschaftlich sinnvoll.

Ein Gebäude – eine abgestimmte Energielösung

Photovoltaik, Wärmepumpe, Speicher, Wohnungen und Ladestationen sollten bei einem Mehrparteiengebäude nicht isoliert betrachtet werden.

Unser Ziel ist nicht, Ihnen vorab ein bestimmtes Modell zu verkaufen. Wir betrachten das Gebäude als Gesamtsystem und prüfen, welche Kombination für Ihre Situation technisch und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann.

In Vorbereitung

Mehrparteien-Konfigurator wird vorbereitet

Der Konfigurator erfasst künftig Gebäudedaten, Zählerstruktur, Allgemeinstrom, Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und die gewünschte Nutzung des Solarstroms.

Technische Angaben, die Sie nicht kennen, können Sie mit „weiß ich nicht“ beantworten. Ihre Angaben lassen sich speichern und später ändern – praktisch, wenn zuerst eine Abstimmung in der Eigentümergemeinschaft nötig ist.

Bis dahin sprechen wir gern direkt über Ihr Gebäude.

Künftig abgefragt

  • Anzahl und Nutzung der Einheiten
  • vorhandene Stromzähler
  • geschätzte verfügbare Dachfläche
  • vorhandene Photovoltaikanlage
  • Allgemeinstrom
  • vorhandene Wärmepumpe
  • zentrale Gebäudeverbraucher
  • vorhandene oder gewünschte Ladeinfrastruktur
  • gewünschte Nutzung des Solarstroms

Häufige Fragen zum Mehrparteienhaus

Aus unserem FAQ-Bereich Mehrparteienhaus. Regulatorische Angaben können sich ändern; für Ihr Projekt gilt der aktuelle Stand aus der Beratung.

Grundlagen

Kann eine Photovoltaikanlage mehrere Wohnungen mit Strom versorgen?

Ja. Dafür ist jedoch ein passendes Mess- und Versorgungskonzept erforderlich. Eine Photovoltaikanlage kann nicht einfach gleichzeitig hinter mehreren voneinander unabhängigen Wohnungszählern angeschlossen werden.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der vorhandenen Zählerstruktur, der Zahl der Einheiten, dem Stromverbrauch, gemeinschaftlichen Verbrauchern und der gewünschten Nutzung des Solarstroms ab.

Welche Möglichkeiten gibt es für Photovoltaik in einem Mehrfamilienhaus?

Je nach Gebäude kommen insbesondere die Nutzung des Solarstroms für Allgemeinstrom und zentrale Verbraucher, eine interne Struktur mit privaten Zwischenzählern, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrom infrage.

Auch eine zentrale Wärmepumpe, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und weitere gemeinschaftliche Verbraucher können Teil des Gesamtkonzepts sein.

Können auch selbstnutzende Eigentümer berücksichtigt werden?

Ja. Gerade bei gemischt selbstgenutzten und vermieteten Gebäuden ist wichtig, welche Einheit der Anlagenbetreiber selbst nutzt und welche weiteren Einheiten oder gemeinschaftlichen Verbraucher versorgt werden sollen.

Mieterstrom & Gebäudeversorgung

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird der lokal erzeugte Solarstrom den teilnehmenden Verbrauchern nach dem vereinbarten Aufteilungsmodell zugeordnet. Für den darüber hinaus benötigten Strom behalten die Teilnehmer grundsätzlich einen eigenen Stromliefervertrag. Der Betreiber der Gebäudestromanlage muss keine Vollversorgung sicherstellen.

Beim Mieterstrom erhalten die teilnehmenden Bewohner dagegen ein vollständiges Stromangebot. Reicht der lokal erzeugte Solarstrom nicht aus, muss der fehlende Strom durch den Mieterstromlieferanten ergänzt werden.

Müssen alle Bewohner teilnehmen?

Nein. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.

Kann ein Bewohner seinen bisherigen Stromanbieter behalten?

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bleibt für den zusätzlich benötigten Reststrom ein eigener Liefervertrag bestehen.

Beim Mieterstrom erhält der Teilnehmer ein vollständiges Stromangebot des Mieterstromanbieters.

Was passiert beim Mieterstrom, wenn die Photovoltaikanlage keinen Strom erzeugt?

Der fehlende Strom wird durch zusätzlich beschafften Netzstrom ergänzt. Mieterstrom ist für den Teilnehmer eine vollständige Stromversorgung und nicht nur die Lieferung des gerade verfügbaren Solarstroms.

Kann ein Dienstleister die Abrechnung und energiewirtschaftliche Abwicklung übernehmen?

Ja. Je nach Modell können Stromabrechnung, Messprozesse, energiewirtschaftliche Abwicklung oder Reststrombeschaffung ganz oder teilweise durch spezialisierte Dienstleister übernommen werden.

Ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung automatisch wirtschaftlicher als Mieterstrom?

Nein. Sie reduziert bestimmte Aufgaben, trotzdem entstehen Anforderungen an Messung, Aufteilung und Abrechnung.

Gibt es bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einen Mieterstromzuschlag?

Nein. Für eine Gebäudestromanlage im Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist der Mieterstromzuschlag nicht vorgesehen.

Allgemeinstrom & Wärmepumpe

Kann die Photovoltaikanlage nur den Allgemeinstrom versorgen?

Ja. Wenn über einen gemeinschaftlichen Zähler relevante Verbraucher wie Beleuchtung, Gebäudetechnik, Aufzug, zentrale Wärmepumpe oder andere zentrale Anlagen versorgt werden, kann bereits dort ein interessantes Eigenverbrauchspotenzial bestehen.

Kann eine zentrale Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus mit Solarstrom betrieben werden?

Grundsätzlich ja. Für die erste Einordnung interessieren insbesondere der tatsächliche Jahresstromverbrauch und der Stromzähler, über den die Wärmepumpe versorgt wird.

Was ist bei einem separaten Wärmepumpenzähler zu beachten?

Es muss geprüft werden, wie die Wärmepumpe heute versorgt wird und welche Auswirkungen eine Einbindung der Photovoltaikanlage auf Messkonzept, Tarifstruktur und Wirtschaftlichkeit hat.

Ladeinfrastruktur

Können Ladestationen im Mehrfamilienhaus in das Energiekonzept integriert werden?

Ja. Ladeinfrastruktur sollte zusammen mit Photovoltaik, Hausanschluss, Wärmepumpe, Batteriespeicher und anderen größeren Verbrauchern betrachtet werden.

Was passiert, wenn mehrere Elektroautos gleichzeitig laden?

Ein geeignetes Lastmanagement kann die verfügbare Leistung auf mehrere Ladepunkte verteilen und dadurch die gleichzeitige Belastung des Hausanschlusses begrenzen.

Muss der Vermieter die Ladevorgänge selbst abrechnen?

Nicht zwingend. Mit einer geeigneten Backend- und Abrechnungslösung können Ladevorgänge einzelnen Nutzern zugeordnet und durch einen Dienstleister abgerechnet werden.

Private Zwischenzähler

Sind private Zwischenzähler in einem Mehrparteienhaus möglich?

Private Zwischenzähler können technisch eingesetzt werden. Entscheidend ist jedoch, wofür ihre Messwerte verwendet werden.

Sobald ein gemessener Verbrauch Grundlage einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ist, müssen insbesondere die Anforderungen an Messung und Abrechnung beachtet werden.

Reicht ein privater Zwischenzähler aus, um Solarstrom an Mieter weiterzuberechnen?

Nein. Ein Zwischenzähler allein bildet noch kein vollständiges Stromliefer-, Mess- und Abrechnungskonzept.

Was gilt bei einer festen Warm- oder Inklusivmiete einschließlich Strom?

Ist Strom tatsächlich als feste Pauschale Bestandteil einer Inklusiv- oder Warmmiete und verändert der gemessene Stromverbrauch den zu zahlenden Betrag nicht, kann ein privater Zwischenzähler beispielsweise nur zur Information oder internen Verbrauchskontrolle dienen.

Sobald Nachzahlungen, Erstattungen oder andere Zahlungen anhand der gemessenen Kilowattstunden berechnet werden, wird der Messwert für die Abrechnung relevant.

Wirtschaftlichkeit

Lohnt sich Mieterstrom bereits bei zwei oder drei Wohnungen?

Das lässt sich nicht allein anhand der Zahl der Wohnungen beantworten.

Entscheidend sind unter anderem verfügbare Dachfläche, mögliche Anlagenleistung, Stromverbrauch, Teilnehmerzahl sowie einmalige und laufende Kosten für Messung, Einrichtung und Abrechnung.

Welche Dachangabe wird für eine erste Einschätzung benötigt?

Für die erste Qualifizierung genügt die geschätzte Dachfläche in Quadratmetern, die voraussichtlich für Photovoltaik zur Verfügung steht.

Mehrparteien-Konfigurator

Was mache ich, wenn ich meine Zählerstruktur nicht kenne?

Das ist kein Problem. Technische Angaben, die nicht zwingend bekannt sein müssen, können später im Mehrparteien-Konfigurator mit „weiß ich nicht“ beantwortet werden.

Kann ich den Mehrparteien-Konfigurator später weiterbearbeiten?

Ja. Vorgesehen ist ein persönlicher Fortsetzungslink, über den die Angaben später wieder aufgerufen und geändert werden können.

Bekomme ich nach dem Mehrparteien-Konfigurator sofort eine fertige technische Lösung?

Nein. Der Konfigurator strukturiert die Ausgangssituation. Anschließend prüfen wir die Angaben und entwickeln daraus die passende SunShare-Lösung.

Ihr Gebäude einschätzen lassen

Nennen Sie uns Standort, Anzahl der Einheiten und die vorhandenen Verbraucher – dann sagen wir Ihnen, ob sich eine genauere Prüfung lohnt.

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